• Sicher zur direkten Förderung

  • Video "Verwendungsnachweis"

    In diesem Schulungsvideo werden die wichtigsten Fragen rund um das Thema Verwendungsnachweis im Rahmen der direkten Förderung erläutert.

    Videos
  • Präsentation der ersten Veranstaltungsreihe


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Aktuell

Erfahrungsaustausch zur Geschäftsführung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in der Direkten Förderung

Die Fachtagung fand am 01. Dezember 2023 im Freischütz Schwerte statt. Die Präsentationen aus der Veranstaltung finden Sie hier:

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie im Bereich Videos.

Möglichkeit des vorzeitigen Mittelabrufes 2023

Wie jedes Jahr können auch 2023 Fördergelder, die innerhalb der nächsten zwei Monate für fällige Zahlungen benötigt werden, vorzeitig abgerufen werden. Das Formular zum vorzeitigen Mittelabruf und für Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften finden Sie unten. Bitte beachten Sie die Erklärungen und denken Sie bitte daran, das Formular im Original und von einer vertretungsberechtigten Person Ihres Zusammenschlusses unterzeichnen zu lassen.

Abschließend noch der Hinweis, dass die Auszahlung der Förderung über die Landwirtschaftskammer NRW erfolgt. Aufgrund dessen kann ich Ihnen eine Auszahlung nur gewährleisten, wenn der vorzeitige Mittelabruf bis zum 08.12.2023 vorgelegt wird.

Download Formular zum vorzeitigen Mittelabruf und für Forstbetriebsgemeinschaften [PDF; 94 kB]

Download Formular zum vorzeitigen Mittelabruf und für Waldgenossenschaften [PDF; 94 kB]

Formular für Anträge auf Stundenerhöhung

Für die Beantragung von zusätzlichen Stunden für das laufende Jahr steht nun ein Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle Forst einzureichen. Für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetzt ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden.

Download Formular für Anträge auf Stundenerhöhung [PDF; 276 kB]

Download Formular für Anträge auf Stundenerhöhung für Waldgenossenschaften [PDF; 276 kB]

Entfall der Mitteilungspflicht von Stundenverschiebungen welche die De-Minimis Beihilfe nicht erhöhen

Die Mitteilungspflicht für Stundenverschiebungen zwischen den Leistungsbereichen entfällt für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, sofern sich der bereits bescheinigte De-Minimis Beihilfewert des Zusammenschlusses durch die Stundenverschiebung nicht verändert. Es müssen nur noch Erhöhungen für den Zusammenschluss im Leistungsbereich 2 mitgeteilt werden. Alle anderen Stundenverschiebungen z.B. vom Leistungsbereich 1 in den Leistungsbereich 3 oder 4 sind ohne Mitteilung möglich.

Zinsen bei verzögerter Abrechnung der Verwendungsnachweise seitens der Bewilligungsbehörde

Sofern Rückforderungen seitens der Geschäftsstelle Forst gegenüber dem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss notwendig sind, sind die Rückzahlungen zu verzinsen. Zinsforderungen unter der Bagatellgrenze von 250 EUR werden nicht erhoben.

Grundsätzlich fallen bei einer verzögerten Abrechnung, die der Zusammenschluss nicht zu verschulden hat, keine Zinsen an. Entscheidend ist hierbei eine zeitnahe Einreichung der Verwendungsnachweise nach Mittelabruf.

Entfall der Mitteilungspflicht von Stundenverschiebungen bei Waldgenossenschaften

Die Mitteilungspflicht für Stundenverschiebungen zwischen den Leistungsbereichen entfällt für Waldgenossenschaften, da sich der bereits bescheinigte De-Minimis Beihilferahmen bei Waldgenossenschaften durch die Stundenverschiebung nicht verändert. Diese Regelung wird bereits bei Einzelwaldbesitzern angewandt.

Bei Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden und Waldwirtschaftsgenossenschaften besteht die Mitteilungspflicht aufgrund der besitzübergreifenden Leistungen weiterhin, da hier bei Verschiebungen ggfs. eine neue De-Minimis Bescheinigung ausgestellt werden muss.

Merkblatt zu den häufigsten Fehlerquellen im Verwendungsnachweisverfahren

Unterlagen können nun auch per Mail eingereicht werden. Das Merkblatt finden sie hier.

De-Minimis Verordnung und verbundene Unternehmen

Die Informationen finden Sie hier.

Aktualisierte Version der Vorlage für die Leistungskalkulation

Die Vorlage für das Dokument Leistungskalkulation wurde durch die Geschäftsstelle Forst angepasst. Die aktualisierte Version finden Sie im Bereich „Dokumente“ und hier.

Steuerliche Behandlung der direkten Förderung – Ergänzung zur Abrechnung der Leistung und Umlageerhebung

Mehr Informationen finden Sie hier.

Förderung der Geschäftsführungstätigkeiten in der direkten Förderung

Mehr Informationen finden Sie hier.

Waldgenosssenschaften: Hinweis zur direkten Förderung von Waldgenossenschaften als eigenständiger Antragsteller sowie als Mitglied von Forstbetriebsgemeinschaften

Weitere Informationen finden Sie hier Download [PDF; 88 KB]

Änderung des Förderhöchstbetrags: der Förderhöchstsatz wird auf 45 Minuten pro Jahr und Hektar festgesetzt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier Download [PDF; 119 KB]

Beratung zur direkten Förderung

Fragen zu Förderantrag, Bewilligung und Verwendungsnachweis  0251/91797 – 465

Alternativ können auch schriftliche Anfragen an die zentrale Mailadresse direkte.foerderung@wald-und-holz.nrw.de gestellt werden.

Waldbauernlotse informiert und unterstützt die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in NRW auf dem Weg zur Umsetzung der direkten Förderung.