Haftungsfragen und Kontrollen
Wie sind die Haftung und sich daraus ergebende Konsequenzen und die Rückzahlung von Fördermitteln seitens der Verantwortlichen forstlicher Zusammenschlüsse in Bezug auf die gemachten Angaben und die Überprüfung derselben durch die Bewilligungsstelle zu sehen?
Der Zuwendungsempfänger ist der forstliche Zusammenschluss und damit für die Umsetzung der im Zuwendungsbescheid genannten Regelungen verantwortlich. Alle weiteren Vereinbarungen sind im Innenverhältnis zu klären.
Erfolgen Kontrollen im Förderverfahren?
Ja, in Anlehnung an die ab 01.01.2021 verbindlich vorgeschriebenen Standards anerkannter Wald-Zertifizierungssysteme werden bereits ab Bewilligung örtliche Kontrollen (Inaugenscheinnahmen) in einem Umfang von 5 % der Leistungen durch die bewilligende Stelle erfolgen.
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