Berechnung des Förderhöchstbetrags

Wie berechnet sich der Förderhöchstbetrag, wenn ich forstfachliches Personal einstelle?

Wird ausschließlich für die Ausführung der oben genannten Betreuungsdienstleitung forstfachliches Personal (kein Stammpersonal) versicherungspflichtig eingestellt und beschäftigt, beträgt der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden) 50.000 Euro pro Jahr. Zuwendungsfähig sind Nettolohnkosten, gesetzliche Lohnnebenkosten sowie freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers (z. B. zur privaten Rentenabsicherung). Die Kalkulation des Arbeitszeitbedarfs sollte möglichst genau erfolgen, um dem Personal das Arbeitsvolumen nennen zu können.

Wie berechnet sich der Förderhöchstbetrag, wenn ich einen Dienstleistungsvertrag abschließe?

Beispiel:

Bei einem FWZ mit 1.000 ha Mitgliedsfläche und einem Einzelpreis (Stundensatz) des wirtschaftlichsten Dienstleistungsangebots von 70,00 EUR je Stunde ergibt es einen Förderhöchstbetrag von 52.500 EUR je Jahr (bei einer 80 %-Förderung wären die Fördersumme 42.000,00 EUR). Der Eigenanteil der Mitglieder beträgt in diesem Fall 10.500 EUR je Jahr.

Die Kalkulation des Arbeitszeitbedarfs sollte möglichst genau erfolgen, um dem Personal oder dem Dienstleistungsunternehmen das Arbeitsvolumen nennen zu können.

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