Berechnung des Förderbetrags

Wie berechnet sich der Beihilfebetrag?

Im Zuge des Beratungsgespräches legen Dienstleistungsunternehmen und das jeweilige Mitglied (bei Einzelleistungen) oder der Vorstand (bei Querschnittsaufgaben) den Umfang der Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum fest. Dieser sollte zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes einen Zeitraum von einem Jahr nicht unterschreiten. Anhand des hier festgesetzten Leistungsentgeltes wird der Beihilfebetrag berechnet und bescheinigt. Die „de-minimis“-Bescheinigung erhält das jeweilige Mitglied (Einzelleistung) oder der forstliche Zusammenschluss (Querschnittsaufgaben).


Waldgenossenschaften: was wird unter zuwendungsfähigen Ausgaben verstanden?

Die zuwendungsfähigen Ausgaben beinhalten den Einzelpreis des Dienstleistungsunternehmens bzw. die Nettolohnkosten des beschäftigen Personals für die bewilligten und erbrachten Leistungen. Die Umsatzsteuer zählt für pauschalierende Forstbetriebe zu den zuwendungsfähigen Ausgaben (§ 24 UStG).

Diese werden im Zuwendungsbescheid festgesetzt.

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