Unterschied: Beihilfeempfänger und Fördergeldempfänger

Wer ist Empfänger der Beihilfe und wer bekommt die Fördergelder?

Der Beihilfebegriff ist nicht zwingend deckungsgleich mit dem der Förderung. Empfänger der Fördergelder in voller Höhe wird in jedem Fall der Zusammenschluss. Die Abrechnung mit den Mitgliedern ist im Innenverhältnis zu regeln. Empfänger der Beihilfe ist der Endbegünstigte einer Maßnahme. Bei Einzelleistungen sind es die Mitglieder, bei Querschnittsaufgaben der Zusammenschluss.

Abrechnungsmöglichkeiten im Innenverhältnis

Wie rechnet ein Zusammenschluss die erbrachten Leistungen im Innenverhältnis ab?

Für die Förderung spielt es keine Rolle, wie der Zusammenschluss die Leistungen im Innenverhältnis abrechnet.

Es gibt Leistungen, die konkret nach Zeitaufwand für den Einzelwaldbesitzenden abgerechnet werden können (spezifische Beratungsleistungen im Wald, z.B. zur Vorbereitung von Holzerntemaßnahmen, oder zu Förderfragen). Für diese Leistungen erstellt der Zusammenschluss eine Rechnung an den Waldbesitzenden. Wir empfehlen, diese Rechnung aus Liquiditätsgründen zeitnah zu stellen.

Für die überbetrieblichen Leistungen gibt es verschiedene Wege der Abrechnung. Der Zusammenschluss hat die Möglichkeit, diese über die Mitgliedsbeiträge einzuziehen.


Hat der einzelne Waldbesitzende gegenüber dem Zusammenschluss als Fördermittelempfänger eine ordnungsgemäße Arbeit des Dienstleistungsunternehmens zu dokumentieren, nachzuweisen und/oder zu verantworten?

Die Regelung über Form und Inhalt sollte im Innenverhältnis vereinbart werden. Verantwortlich gegenüber der bewilligenden Stelle ist der forstwirtschaftliche Zusammenschluss.