Fragen zur Vertragschließung mit dem Dienstleistungsunternehmen

Kann der Auftragnehmer verpflichtet werden, festgelegte Dokumentationsprogramme, z.B. für Beratungsprotokolle oder Holzaufnahmen nach Standards (z.B. ELDATsmart), anzuwenden?

Ja, dieser Aspekt sollte vertraglich im Innenverhältnis geregelt werden.


Kann mein Zusammenschluss im Laufe des Bewilligungszeitraumes (z.B. von 5 Jahren) das Dienstleistungsunternehmen/ Personal meines Zusammenschlusses wechseln?

Ja, der Zusammenschluss kann das Dienstleistungsunternehmen wechseln. Dies muss der bewilligenden Stelle mitgeteilt werden. Entsprechend wird der Bescheid aufgehoben und neu bewilligt bzw. ein Änderungsbescheid wird erstellt. Ein erneutes formelles Auswahlverfahren des Dienstleistungsunternehmens/Personals muss durchgeführt werden (Angebotseinholung).


Waldgenossenschaften: Kann ich einen Dienstleistungsvertrag zusammen mit meinem übergeordneten forstwirtschaftlichen Zusammenschluss abschließen?

Ja, der Dienstleistungsvertrag sollte sogar gemeinsam mit Ihrem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss erfolgen, um eine nachhaltige und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung zu gewährleisten. Sofern Sie keine gemeinsame Auftragsvergabe in Erwägung ziehen, ist dies zu begründen und die Zustimmung durch die bewilligende Stelle einzuholen.