Fragen zu Kosten und Finanzierung
Was kostet einzelne Waldbesitzende die Beförsterung im Rahmen der direkten Förderung wirklich?
Die Kosten hängen von der konkreten Nachfrage nach Beförsterungsleistungen ab. Die nachfolgenden Beispiele gehen von einer Beförsterungsleistung von 0,8 Std. je Hektar und Jahr für Ihren Zusammenschluss aus, wovon 0,6 Std./ha für betriebliche Leistungen (über alle Betriebe hinweg) und 0,2 Std./ha für überbetriebliche Leistungen (Wegebau, Jahresplanung) erbracht werden. Der Einzelpreis (Stundensatz) wird mit 70 Euro/Std. angenommen, der Fördersatz mit 80 %.
Waldbesitzer A:
1 ha Waldbesitz, keine Nachfrage nach einzelbetrieblichen Beförsterungsleistungen in fünf Jahren.
Die Kosten für Waldbesitzer A liegen im Mittel bei 2,80 EUR/ha/Jahr
(die Förderung durch das Land beträgt 11,20 EUR/ha/Jahr)
Waldbesitzer A hat keine Kosten für direkte Beförsterungsleistungen, da er keine Leistungen nachgefragt hat. Für die überbetrieblichen Leistungen bezahlt er 2,80 Euro pro Hektar und Jahr. Diese Werte leiten sich folgendermaßen her:
- Einzelbetriebliche Leistungen:
Es fallen keine Kosten an - Überbetriebliche Leistungen:
0,2 Std./ha/Jahr überbetriebliche Leistungen * 70,00 EUR/Std. Dienstleisterkosten * 20% Eigenanteil = 2,80 EUR/ha/Jahr
Waldbesitzerin B:
1 ha Waldbesitz, einzelbetriebliche Beratungsleistungen im Jahr 2 über 1 Stunde zu waldbaulicher Beratung der Wiederaufforstung und im Jahr 3 je zweimal 1,5 Stunden Beratung zu forstlicher Förderung und für Auszeichnungsarbeiten. Also fallen insgesamt 4 Stunden in 5 Jahren an.
Die Kosten für Waldbesitzerin B liegen im Mittel bei 14,00 EUR/ha/Jahr
(die Förderung durch das Land beträgt 56,00 EUR/ha/Jahr)
Diese Werte leiten sich folgendermaßen her:
- Einzelbetriebliche Leistungen
5 Std. einzelbetriebliche Leistungen * 70,00 EUR/Std. Dienstleisterkosten * 20% Eigenanteil / 5 Jahre / 1 ha = 11,20 EUR/ha/Jahr - Überbetriebliche Leistungen
0,2 Std./ha/Jahr überbetriebliche Leistungen * 70,00 EUR/Std. Dienstleisterkosten * 20% Eigenanteil = 2,80 EUR/ha/Jahr
Waldbesitzerin C:
4 ha Waldbesitz, einzelbetriebliche Beratung erfolgt jährlich, in Summe insgesamt 14 Std. in fünf Jahren zu förderfähigen Leistungen wie z.B. Durchforstungen, Fördermittelberatung, Wiederaufforstung und Jungbestandspflege.
Die Kosten für Waldbesitzerin C liegen im Mittel bei 12,60 EUR/ha/Jahr (die Förderung durch das Land beträgt 50,40 EUR/ha/Jahr).
Diese Werte leiten sich folgendermaßen her:
- Einzelbetriebliche Leistungen
14 Std. einzelbetriebliche Leistungen * 70,00 EUR/Std. Dienstleisterkosten * 20% Eigenanteil / 5 Jahre / 4 ha = 9,80 EUR/ha/Jahr - Überbetriebliche Leistungen
0,2 Std./ha/Jahr überbetriebliche Leistungen * 70,00 EUR/Std. Dienstleisterkosten * 20% Eigenanteil = 2,80 EUR/ha/Jahr
Waldbesitzerfamilie D:
35 ha Waldbesitz, einzelbetriebliche Beratung erfolgt jährlich, in Summe insgesamt 125 Std. in fünf Jahren zu förderfähigen Leistungen wie z.B. Durchforstungen, Fördermittelberatung, Wiederaufforstung und Jungbestandspflege.
Die Kosten für Waldbesitzerfamilie D liegen im Mittel bei 12,80 EUR/ha/Jahr
(die Förderung durch das Land beträgt 51,20 EUR/ha/Jahr).
Diese Werte leiten sich folgendermaßen her:
- Einzelbetriebliche Leistungen
125 Std. einzelbetriebliche Leistungen x 70,00 EUR/Std. Dienstleisterkosten x 20% Eigenanteil / 5 Jahre / 35 ha = 10,00 EUR/ha/Jahr - Überbetriebliche Leistungen
0,2 Std./ha/Jahr überbetriebliche Leistungen * 70,00 EUR/Std. Dienstleisterkosten * 20% Eigenanteil = 2,80 EUR/ha/Jahr
Wir haben als Zusammenschluss nicht die Möglichkeit der Vorfinanzierung von Unternehmerleistungen. Wie hoch liegen die Finanzierungskosten?
Wenn Sie als Zusammenschluss nicht die Vorfinanzierung der Unternehmerleistungen finanzieren können, empfehlen wir Ihnen eine monatliche Abrechnung mit der Förderstelle. Damit müssen Sie jeweils nur die Forstdienstleistungen eines Monats vorfinanzieren. Dies setzt auch eine rasche Abrechnung der Einzelleistungen mit Ihren Mitgliedern voraus.
Die Beispielrechnung für die Vorfinanzierungskosten über ein Bankdarlehen in Höhe von zwei Monatsrechnungen eines Dienstleisters haben wir exemplarisch anhand folgender Annahmen ausgerechnet:
- Mitgliedsfläche: 1.000 ha
- Betreuungsleistungen: 0,8 Std./ha
- Einzelpreis (Stundensatz): 70 EUR/Std.
- Zinskosten: 4 %
- Monatskosten: 1.000 ha * 0,8 Std./ha * 70 EUR pro Std. / 12 Monate = 4.667 EUR/Monat
- Zinskosten zwei Monate Vorfinanzierung: 4.667 EUR/Monat * 2 Monate * 4 % = 373 EUR/Jahr
Die Zinskosten pro Jahr betragen 373 EUR/Jahr für die Vorfinanzierung von zwei Monatsrechnungen des Dienstleistungsunternehmens unter den gemachten Annahmen.
Von welchen Faktoren ist die Förderhöhe abhängig?
Die Förderhöhe ist abhängig von dem Zeitfaktor und dem Stundensatz des wirtschaftlichsten Angebots. Zudem ist die Berechnungsgrundlage der Förderhöhe die Forstbetriebsfläche jedes Mitglieds (mehr als 50 % der Mitglieder besitzen weniger als 25 ha = 80 %) entsprechend Ihrer Mitgliederliste und dem Grad der Zertifizierung (FSC, PEFC, Naturland oder vergleichbar). Der Nachweis der zertifizierten Mitgliedsfläche muss spätestens zum 01.01.2021 vorliegen.
Gibt es finanzielle Hilfen für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die den höheren Arbeitsaufwand im Rahmen der direkten Förderung kompensieren?
Ja, Sie können über die s.g. Förderung der Geschäftsführung finanzielle Hilfen beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald (6.1.2). Die Richtlinien finden Sie hier.
Waldgenossenschaften: Nach der allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Zusammenschlüssen wird nachunterschiedlichen Kriterien der anteilige Fördersatz gestaffelt. Erfolgt diese in der speziellen Richtlinie für Waldgenossenschaften ebenso?
Nein, in der neuen Richtlinie der direkten Förderung, in der ausschließlich die Waldgenossenschaften Zuwendungsempfangende sein können, beträgt die Zuwendung 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Falls die Fördervoraussetzungen grundsätzlich nicht erfüllt werden können, ergeht ein Ablehnungsbescheid.