Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2017 die Weichen für eine grundlegende Veränderung der Förderung forstlicher Betreuungsdienstleistungen gestellt. Statt der bisher erfolgten indirekten Förderung durch vergünstigte Betreuungsentgelte für Wald und Holz NRW erfolgt die Förderung in Zukunft ausschließlich über eine direkte Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Für Sie als Zusammenschluss bedeutet dies mehr Freiheit bei der Wahl des richtigen Dienstleisters für Ihre Mitglieder und Ihren Wald. Aktuell haben Sie noch die Wahlmöglichkeit, zwischen der indirekt geförderten Dienstleistung durch Wald und Holz NRW und der direkten Förderung zur Beauftragung eines anderen Forstdienstleisters. Seit dem 01.01.2022 werden Forstdienstleistungen in Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ausschließlich direkt gefördert.
Kernelemente der direkten Förderung
• Sie können die Waldflächen Ihrer Mitglieder durch ein Dienstleistungsunternehmen Ihrer Wahl betreuen lassen. Wald und Holz NRW oder jedes entsprechend qualifizierte Dienstleistungsunternehmen kann diese Aufgabe übernehmen.
• Im Rahmen eines Prozesses holen Sie Angebote von verschiedenen Dienstleistern ein und wählen anhand unterschiedlichster Kriterien das wirtschaftlichste Angebot aus. Hierbei ist nicht allein die Höhe des Stundensatzes entscheidend.
• Die Höhe der Stundensätze legen die Dienstleister fest. Bei Wald und Holz NRW wird sich dieser an den Vollkosten orientieren. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs und den Förderrichtlinien.
• Mit dem Projekt waldbauernlotse unterstützen wir Sie umfassend und neutral. Das Unternehmen UNIQUE forestry and land use aus Freiburg gestaltet und unterstützt damit die Einführung der direkten Förderung.